Im Oktober hat das Europäische Parlament den Green Standard verabschiedet, der dem Markt für nachhaltige Anleihen einen Schub geben soll. Bisher ist jener von Wildwuchs und einem Mangel an Transparenz geprägt, was wiederum Greenwashing begünstigt, also die Vermarktung von Anleihen als grün, die dieses Prädikat nach gängigen Kriterien nicht verdienen. Auch aufgrund der daraus folgenden Rechtsunsicherheit halten sich viele institutionelle Investoren, aber auch Privatanleger zurück.
Voraussichtlich ab Ende 2024 können sich Unternehmen und Staaten, die grüne Anleihen begeben wollen, an dem neuen Regelwerk orientieren, müssen es aber nicht. Der Standard definiert, wofür Einnahmen aus Green Bonds – im Einklang mit der EU-Taxonomie – verwendet werden dürfen. Dazu zählen etwa regenerative Energien, nachhaltiges, klimaschonendes Bauen oder „saubere“ Infrastruktur. Zudem gibt es eine „Flexibility Pocket“: maximal 15 Prozent, die abseits der Taxonomie investiert werden dürfen. Unternehmen können mit den Bonds auch ihre eigene grüne Transformation finanzieren.
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