Vom Mäkeln und Makeln in alten und neuen Zeiten

Manchem freien Versicherungsmakler haftet der zweifelhafte Ruf an, er würde nur im Sinne von Produktgebern und nicht zum Vorteil des Kunden handeln. Dabei ist der Versicherungsmakler im Gegensatz zum Versicherungsvertreter unabhängig und zudem Teil einer guten, alten Tradition. Seit Urzeitzen hatten die Menschen Angst vor Feuer, Krankheit und Tod. Die erste Lebensversicherung entstand so bereits im Jahr 2500 v. Chr. Damals gründeten ägyptische Steinmetze den Begräbnisverein. Um 2000 v. Chr. sicherten babylonische Händler ihre Karawanen mit der ersten Sachversicherung ab. Die erste Haftpflichtversicherung war schließlich der Codex Hamurabi aus der Zeit um 1750 v. Chr., bei dem Baumeister für Baumängel an ihren Gebäuden aufkommen mussten. Im Mittelalter boten Gilden Absicherung bei Schiffbrüchen und Bränden, Zünfte versicherten erstmals Krankheit, Invalidität und Alter. Die Tradition der freien Versicherungsmakler begann mit dem ersten urkundlich erwähnten Herrn Bardo aus Pisa im Jahr 1319. Seit den babylonischen Händlern war der Stand des Versicherungsmaklers ausschließlich Ehrenleuten mit tadellosem Leumund vorbehalten. In Deutschland wurde die Ehrenhaftigkeit des Berufsstands im Jahr 1567 erstmals in dem Mäklereid festgeschrieben. Damals wurden die Makler noch als Mäkler bezeichnet, mäkelten sie doch an den Details des Vertrages zum Vorteil ihrer Kunden herum.
Seit der Hamburgischen Mäklerordnung 1642 mussten die Makler zunächst ein Maklerzeichen aus Messing bei sich tragen, ab 1679 war dann der stets mitgeführte Maklerstab das Symbol der Ehrenhaftigkeit des Trägers.

Im Jahr 1861 endete mit der Einführung des Allgemeinen Deutschen Handelgesetzbuchs die Ära der vereidigten Makler. Ohne den zu leistenden Eid konnten Versicherungsmakler, oder auch Broker, von nun an ganz einfach mit Gewerbeschein tätig werden.

Erst seit 2007 ist die gewerbsmäßige Vermittlung von Versicherungen in Deutschland erlaubnis- und registrierungspflichtig – allerdings mit strengeren Auflagen und Mindestqualifikationen geregelt. Digitale, ortsunabhängige Beratung rund um die Uhr ist heute Standard. Die „Generation Smartphone“ kontaktiert den Makler per Messenger oder organisiert relevante Dokumente über eine App.

An der Tradition, von einem vertrauenswürdigen und unabhängigen Makler den maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu bekommen, hat sich jedoch bis heute nichts geändert.

Quelle: POOLWORLD 1/2020

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