Die Riester-Rente hat die in sie gesetzten Hoffnungen nicht erfüllt, ihre Verbreitung ist in den
letzten Jahren gesunken. Großen Anteil daran hat die obligatorische 100-prozentige
Beitragsgarantie, die kaum eine rentierliche Geldanlage zulässt. Für die ab dem 1. Januar 2027
verfügbare Nachfolgelösung namens Altersvorsorgedepot hat der Gesetzgeber daher mehr
Freiheiten vorgesehen: Garantien können zwar in Höhe von 80 oder 100 Prozent vereinbart, aber
auch außen vor gelassen werden. Damit ist der Weg für Investments in Aktien oder Anleihen frei,
was die Renditechancen wesentlich erhöht. Welche Anlagen konkret zulässig sind, legt eine
Positivliste fest – allzu spekulative Assets wie Einzelaktien oder Kryptowährungen werden
darauf nicht zu finden sein.

Wie die Riester-Rente wird das Altersvorsorgedepot üppig staatlich gefördert: mit 50 Prozent der
Eigenbeiträge bis 360 Euro und 25 Prozent für darüberhinausgehende Eigenbeiträge bis 1.800
Euro. Somit können 540 Euro Grundzulage pro Jahr abgerufen werden, zuzüglich 300 Euro pro
Kind. Zudem gilt für ein Standarddepot, das immer mit angeboten werden muss, ein
Kostendeckel von 1 Prozent.

Bestehende Riester-Verträge können wie gehabt weiterlaufen oder in ein Altersvorsorgedepot
überführt werden. Ob sich der Wechsel lohnt, hängt von mehreren individuellen Faktoren ab und
sollte daher in jedem Einzelfall mit entsprechender Expertise geprüft werden.

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