Schutz vor Zeckenbissen – Unfall­versicherung zahlt im Ernstfall

Vor Zeckenbissen sollten Sie sich schützen. Falls Sie doch einmal Opfer eines Zeckenbisses werden, hilft eine Unfall­versicherung dabei, die finanziellen Folgen langwieriger und kostspieliger Behandlungen abzusichern. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt zudem vor dem Supergau Berufsunfähigkeit. Bereits 2013 war ein Rekordjahr – so viele Zecken wie noch nie zuvor. Eine Marke, die in diesem Jahr mit großer Wahrscheinlichkeit geknackt wird. Experten warnen schon jetzt vor den kleinen Krankheitsüberträgern. Aufgrund des milden Winters wird mit vielen Bissen gerechnet, die leider nicht selten schwere Langzeitfolgen nach sich ziehen.

Bei jedem Spaziergang im Freien geht die Angst mit – meist ist es aber gar nicht die Angst vor der Zecke selbst, sondern die Angst, sich mit einem der gefährlichen Erreger zu infizieren. Erst einmal ist ein Zeckenbiss völlig harmlos. Wird die Zecke schnell entdeckt und komplett entfernt, heilt die Wunde meist schnell. Trägt die Zecke aber einen Krankheitserreger in sich, kann es ernst werden.

Borreliose, Frühsommer-Meningoenzephalitis, Myelitis – diese Begriffe sind seit einigen Jahren in aller Munde und stehen für Angst und Schrecken. Was aber wirklich dahinter steckt, wie man sich am besten schützt und welcher Leidensweg Infizierten bevorsteht, ist den wenigsten klar. Sicher ist, dass man sich nicht gegen jede der Krankheiten zuverlässig schützen kann.

Wird der Zeckenbiss nicht frühzeitig erkannt, können schwere Langzeitfolgen nicht mehr abgewendet werden – die Schäden sind dann meist nicht nur gesundheitlicher, sondern oft auch finanzieller Natur. Wer sich mit einer der übertragbaren Krankheiten angesteckt hat, muss mit langwierigen und kostspieligen Behandlungen rechnen, die nicht immer Erfolg versprechen. Im schlimmsten Fall droht die Invalidität und damit verbunden die Berufs- oder sogar Erwerbsunfähigkeit.

Wussten Sie, dass jährlich etwa 100.000 Menschen an Borreliose erkranken – Tendenz steigend

Zeckenbisse und ihre gefährlichen Langzeitfolgen

Zwei der durch Zecken übertragbaren Krankheiten sind besonders gefährlich und Fälle dieser Erkrankungen häufen sich von Jahr zu Jahr.

Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
FSME ist eine zurecht gefürchtete Viruserkrankung. Das Virus befindet sich im Speichel der Zecke und gelangt so sofort in die Blutbahn des Opfers. Von dort aus greift das Virus das zentrale Nervensystem an und richtet großen Schaden an. Hirnhautentzündung (Meningitis) und im schlimmsten Fall Hirnentzündung (Enzephalitis) sind die Folgen einer Infektion. Die Behandlung kann, sobald sie diagnostiziert wird, nur symptomatisch erfolgen, das Virus selbst lässt sich nicht bekämpfen. Völlige Heilung ist nicht ausgeschlossen, Folgeschäden sind aber der häufigere Fall und es ist sogar möglich, dass die Krankheit zum Tod führt.

Wer sich im Frühling und im fortgeschrittenen Sommer sicher vor der Erkrankung wähnt, irrt – anders als der Name sagt, beschränkt sich das Risiko nicht auf den Frühsommer. FSME ist temperaturabhängig auch von März bis Oktober eine ernst zu nehmende Gefahr, die im Grünen lauert. Einen sinnvollen Schutz gegen dieses Virus leistet eine Impfung. Besonders Kinder und ältere Menschen sollten diese Leistung beim Arzt in Anspruch nehmen, denn das Immunsystem kann sich kaum gegen den Erreger zur Wehr setzten.

Borreliose – das Chamäleon unter den Krankheiten
Noch häufiger als FSME tritt in Deutschland in den letzten Jahren Borreliose auf: eine tückische Erkrankung mit unspezifischem Krankheitsbild. Borreliose kann sich sehr unterschiedlich äußern und wird daher oft mit anderen Krankheiten verwechselt. Die Krankheit ist eine bakterielle Infektion, deren Erreger im Darm der Zecke sitzt. Erst nach Stunden ist der gefährliche Erreger im Blutkreislauf angelangt und kann sich dort schleichend ausbreiten. Oft zeigen sich erste Spuren einer Infektion, wenn sich eine rote Stelle um den Einstich abzeichnet – diese Verfärbung kann jedoch auch an anderer Stelle auftreten, was ihr den Namen Wanderröte beschert.

Auf lange Zeit können Kopfschmerzen, Fieber, Grippesymptome, Hirnhaut- und Nervenentzündungen, Herzbeschwerden und sogar Lähmungen und chronische Gelenksentzündungen auf Borreliose hindeuten. Möglicherweise kommt es aber erst Jahre nach dem Zeckenbiss zur Erkrankung und der Zusammenhang wird nicht mehr erkannt. Gegen den Borrelioseerreger gibt es keine Möglichkeit einer Impfung. Je früher eine Infektion erkannt wird, desto besser sind die Erfolgsaussichten einer Behandlung mit Antibiotika – Heilung ist aber auch hier kein Versprechen.

Die beste Versicherung für Ihre Gesundheit – so schützen Sie sich vor Zeckenbissen

Die meist schwierigen und keineswegs Erfolg garantierenden Behandlungen machen deutlich, wie wichtig es ist, sich vor Bissen der hartnäckigen Tiere zu schützen. Anders als ein Mückenstich, der erst unangenehm ist, dann aber verschwindet, haben Opfer von Zeckenbissen oft ein Leben lang unter den Folgen zu leiden. Neben der Impfung gegen FSME gibt es einiges, was Sie tun können, um unbeschwert die Zeit im Grünen zu genießen:

  • Lange Kleidung ist ein Muss, wenn Sie durch Büsche und hohe Gräser gehen. Im Idealfall stecken Sie die Hosenbeine in die Socken, um den ungeliebten Krabbeltieren jeden Eingang zu Ihrer Haut zu versperren.
  • Unbedeckte Haut können Sie mit Sprays und Cremes schützen, die Zecken fernhalten.
  • Helle Kleidung erlaubt es, dass Sie Zecken schneller entdecken und frühzeitig entfernen.
  • Entfernen Sie eine Zecke immer umgehend und vollständig. Die Bissstelle sollte sofort desinfiziert werden.
  • Suchen Sie Ihren Körper nach der Zeit im Freien immer gründlich ab. Zecken sitzen gerne in den Kniekehlen, unter den Achseln und an anderen weichen Stellen. Tauschen Sie die Kleidung, wenn Sie wieder im geschlossenen Raum sind.

Wussten Sie, dass es medizinisch korrekt Zeckenstich und nicht Zeckenbiss heißt?

Zeckenbisse – Schützen Sie sich mit Unfall­versicherung und Berufs­unfähig­keits­versicherung

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann niemand ausschließen, doch einmal Opfer eines Zeckenbisses zu werden. Aber was geschieht, wenn es passiert ist? Wer kommt für die Kosten auf, die der schwere Krankheitsverlauf mit sich bringt? Und was ist, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können?

Im Fall der Fälle ist es gut, sich auf seine Versicherung verlassen zu können. Bei der Frage nach der Versicherung stellt sich zuerst aber eine andere: Ist ein Zeckenbiss ein Unfall oder eine Krankheit? Der klassischen Definition nach ist ein Zeckenbiss kein Unfall, so dass bis vor einigen Jahren der Zeckenbiss – anders als ein Wespenstich – keine versicherte Unfallsituation darstellte. Geld gab es in diesem Fall nicht von der Unfall­versicherung. Viele Versicherer haben hierauf jedoch reagiert und schließen mittlerweile dieses Risiko über den „erweiterten Unfallbegriff“ mit ein. Krankheitsverläufe wie Borreliose und FSME werden mittlerweile als Unfallfolge anerkannt.

Wer jetzt eine private Unfall­versicherung abschließt, kann sich sicher sein, im schlimmsten Fall nicht auf sich gestellt zu sein. Für jeden, der eine ältere Police hat, gilt : Erkundigen Sie sich nach Ihren Versicherungs­bedingungen – alte Verträge können zu Ihren Gunsten umgestellt werden. Mit der privaten Unfall­versicherung der Hannoverschen z.B. sind Sie optimal auch bei einem Zeckenbiss und dessen Folgen abgesichert .

Zurecht fragen sich jetzt viele, ob dieser Fall nicht auch in die Zuständigkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung fällt. Richtig – derjenige, der sich mit einer BU abgesichert hat, hat richtig gehandelt. Wer aufgrund eines Zeckenbisses nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben, kann sich auf monatliche Rentenzahlungen verlassen. Neben den gesundheitlichen Konsequenzen bleibt Opfern dann erspart, den finanziellen Ruin zu befürchten.

Der Punkt ist jedoch, dass nicht jeder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann. Gerade diese ausgenommenen Personen – Rentner und junge Schüler – stellen aber eine Risikogruppe für zeckenübertragene Krankheiten dar. Gut, dass auch alte und junge Menschen mit der privaten Unfall­versicherung geschützt sind.

Quelle: Hannoversche Lebensversicherung

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