Angesichts niedriger Zinsen entschließen sich wieder mehr Deutsche zum Bau eines Eigenheims. Noch ehe der erste Stein gesetzt ist, sollten sich private Bauherren um ihren Versicherungsschutz kümmern, um im Schadenfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Wir stellen die fünf wichtigsten Policen vor.

Wer ein Haus bauen möchte, braucht nicht nur eine gesicherte Finanzierung. Er benötigt auch einen guten Versicherungsschutz. „Bauherren müssen schon vor dem ersten Spatenstich ausreichend abgesichert sein. Sonst kann der Traum vom Eigenheim schnell im Albtraum enden“, sagt Verischerungsexperte Mathias Zunk. Denn während der Bauphase kann einiges schiefgehen. Und ohne Schutz können Schäden die Bauherren finanziell ruinieren.

1 | Bauherrenhaftpflichtversicherung

Für die Sicherheit auf der Baustelle ist stets der Bauherr verantwortlich, selbst wenn Fremdfirmen das Eigenheim errichten. Der Bauherr haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bau entstehen. Und Risiken gibt es viele: Das Gerüst kann umstürzen und das Nachbarhaus beschädigen, spielende Kinder können in die Baugrube fallen oder herabfallende Teile Passanten verletzen und parkende Autos beschädigen.

Vor solchen Gefahren schützt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Sie sollte bereits vor dem ersten Spatenstich abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz gilt bis zur Abnahme des Gebäudes, die Kosten richten sich nach der Bausumme. Die Deckungssumme – das ist der Wert, bis zu dem der Versicherer Schäden maximal übernimmt – sollte ausreichend sein.

Drei gute Gründe für unsere Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung:

  1. Optimaler Schutz für Sie und Ihre Helfer
    Wir versichern Sie als privaten Bauherrn und sämtliche anderen mit den Bauarbeiten beschäftigten Personen. Sie brauchen sich um die Missgeschicke anderer also keine Sorgen mehr zu machen.
  2. Wir sind auch rechtlich auf Ihrer Seite
    Die VHV prüft die Berechtigung und die Höhe von Schadenersatzforderungen. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
  3. Sicher an der Maschine
    Entsteht ein Schaden durch Baumaschinen, ist auch das kein Problem. Die VHV leistet bei Schäden durch eine berechtigte Verwendung von Nutzmaschinen und selbst fahrenden Arbeitsmaschinen.

2 | Feuer-Rohbau-Versicherung/Wohngebäudeversicherung

Während der Bauphase können Brände, Blitzschlag oder Explosionen die Arbeit von Wochen oder Monaten zunichtemachen. Diese Schäden deckt eine Feuer-Rohbau-Versicherung ab. Viele Banken bestehen auf dem Abschluss einer solchen Versicherung und vergeben andernfalls keinen Kredit. Kleiner Tipp: Schon vor dem ersten Spatenstich können Bauherren eine Wohngebäudeversicherung abschließen, in der die Feuer-Rohbau-Versicherung eingeschlossen ist.

Drei gute Gründe für unsere Feuerrohbau­ver­si­che­rung:

  1. Keine Angst vor Bränden
    Widmen Sie sich ohne Sorgen Ihrem Projekt, denn die Feuerrohbauversicherung kommt für alle Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion auf.
  2. Schutz bis zum Schluss
    Bis zum Ende Ihres Bauvorhabens stehen wir von der VHV Ihnen zur Seite. Der Versicherungsschutz endet erst mit kompletter Fertigstellung des Hauses.
  3. Inklusive gelagerter Baustoffe
    Wenn Baustoffe zu Schaden kommen, kann Ihr Bauvorhaben schnell ins Wanken geraten. Deshalb kommt die VHV auch für die Stoffe auf, die bei einem Brand beschädigt werden.

3 | Bauleistungsversicherung

Auf einer Baustelle läuft nicht immer alles nach Plan. Naturgefahren wie Sturm und Hochwasser können das halbfertige Gebäude beschädigen. Oder Unbekannte zertrümmern Installationen und verwandeln den halbfertigen Bau in eine Ruine.

In solchen Fällen hilft eine Bauleistungsversicherung. Sie ersetzt unvorhersehbare Schäden, die durch Unwetter und Vandalismus entstehen – oder fahrlässiges Handeln von Bauarbeitern, wenn diese etwa bei Fassadenarbeiten eine Fensterscheibe zertrümmern. Der Versicherungsschutz umfasst alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Roh-, Aus- und Umbau. Auch Schäden durch den Diebstahl von fest eingebautem Material können mit abgedeckt werden.

Der Versicherungsschutz besteht während der gesamten Bauzeit, jedoch in der Regel nicht länger als 12 oder 24 Monate. Die Höhe des Versicherungsbeitrags hängt von der Bausumme ab. Zudem wird in der Regel ein Selbstbehalt vereinbart.

Drei gute Gründe für unsere Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung:

  1. Schutz für alle Leistungen am Neubau
    Wir versichern grundsätzlich alle Bauleistungen rund um Ihren Neubau. So müssen Sie keine Angst vor unvorhergesehenen Beschädigungen und Zerstörungen haben.
  2. Wir sichern Sie gegen Vandalismus ab
    Wenn zum Beispiel kurz vor Fertigstellung Ihres Hauses Fremde in den Bau eindringen und die bereits installierten Leitungen beschädigen, sind Sie mit der VHV Bauleistungsversicherung auf der sicheren Seite.
  3. Keine Angst vor ungewöhnlicher Witterung
    Die VHV ersetzt Ihnen Schäden, die durch Naturgewalt entstehen – zum Beispiel, wenn ein Orkan den Dachstuhl aus der Verankerung reißt oder ein Unwetter mit Hagel den Keller überflutet.

4 | Bauhelfer-Unfallversicherung

Hausbau ist eine teure Angelegenheit. Viele Bauherren setzen deshalb auf Eigenleistungen oder die Hilfe von anderen, um die finanzielle Belastung zu senken. Dabei kann es jedoch zu Unfällen kommen: Ein Helfer stürzt von der Leiter oder verletzt sich bei der Arbeit mit schwerem Gerät. Die Folgen solcher Unfälle können gravierend sein. Deshalb brauchen Bauherren einen umfassenden Schutz.

Wer beim Bauen hilft – ob Nachbar, Verwandte oder Freunde – ist bei Arbeitsunfällen oder bei Unfällen auf dem Weg zur Baustelle grundsätzlich über die gesetzliche Bauhelferversicherung abgesichert. Dies gilt unabhängig davon, ob der Helfer bezahlt wird oder nicht, ob er nur einmal oder für längere Zeit mit anpackt. Der Bauherr ist verpflichtet, seine Helfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anzumelden. Je nach Umfang der Arbeiten fallen dafür Beiträge an die Berufsgenossenschaft an. Auch wenn der Bauherr die Anmeldung vergisst, greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung für die Helfer – dem Bauherrn droht dann jedoch ein Bußgeld.

Der automatische Schutz gilt jedoch nicht für den Bauherren selbst und seinen Ehepartner. Sie gelten als Unternehmer. Sie können sich freiwillig gegen einen Zusatzbeitrag bei der BG Bau versichern oder aber eine private Bauhelfer-Unfallversicherung abschließen. Auch Familienangehörige sind nicht immer automatisch geschützt. Verletzt sich beispielsweise der Vater beim Entladen eines Lkw, so gilt die übliche Gefälligkeit innerhalb der Familie, für die der gesetzliche Schutz nicht greift.

Eine private Bauhelfer-Unfallversicherung deckt solche Fälle ab, sie kann auch für sämtliche Hilfskräfte abgeschlossen werden, um die Leistungen aus der gesetzlichen Bauhelfer-Unfallversicherung zu ergänzen. Sie bietet Geldleistungen bei dauerhaften, unfallbedingten Gesundheitsschäden in Form einer Einmalzahlung, einer lebenslangen Rente oder beidem. Weitere Leistungen können beispielsweise Tagegelder, Todesfallleistung und kosmetische Operationen sein. Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung spielt es dabei keine Rolle, ob der Versicherte nach seinem Unfall noch erwerbsfähig ist oder nicht. Die wichtigsten Leistungen aus der privaten Unfallversicherung gibt es zusätzlich zu den anderen Versicherungsleistungen.

Drei gute Gründe für unsere Bauhelfer-Un­fall­ver­si­che­rung:

  1. Rundum-Schutz für alle privaten Helfer
    Die VHV schützt Sie und alle privaten Bauhelfer, die Sie bei Ihrem Bauvorhaben unterstützen. So können Sie Ihr Projekt schnell und sicher umsetzen.
  2. Optimale Invaliditätsleistungen
    Falls einer Ihrer Helfer so schwer verletzt sein sollte, dass er invalide wird, zahlt die VHV. Unsere Invaliditätsleistungen sind genau auf Unfälle angepasst, die Laien auf dem Bau zustoßen.
  3. Unabhängige Zahlungen
    Die Bauhelfer-Unfallversicherung der VHV zahlt unabhängig von den Leistungen der Berufsgenossenschaft, bei der Sie alle Bauhelfer melden müssen.

5 | Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke

Auch bei einem unbebauten Grundstück ist der Eigentümer dafür verantwortlich, dass Dritte keinen Schaden nehmen. Verstößt er gegen die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, haftet er für entstehende Schäden. Mit einer Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke lässt sich dieses Risiko abdecken. Sie greift beispielsweise dann, wenn der Eigentümer im Winter seiner Streupflicht nicht nachkommt, ein Passant auf dem glatten Gehweg stürzt und sich dabei verletzt. Oder wenn ein offensichtlich morscher Baum auf dem Grundstück in ein parkendes Auto kracht. Die Versicherung ist allerdings nur sinnvoll, wenn der Baubeginn noch nicht feststeht oder eine Bebauung nicht geplant ist.

Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

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