Summen und Brummen: Im Frühjahr herrscht im Garten wieder ein reges Treiben. Was aber können Ihre Kunden tun, wenn sich Bienen, Wespen oder Hornissen am oder im Wohnhaus einnisten? Und in welchem Fall zahlt die Wohngebäudeversicherung für die Entfernung der Insektenunterkunft?

Bienen und Wespen: gefürchtete Frühjahrsboten
Sichtet man die ersten Bienen und Wespen im Jahr, ist die Freude meist groß, denn sie sind ein Zeichen dafür, dass der Frühling da ist. Spätestens beim ersten Stück Kuchen auf der Terrasse oder dem Balkon schlägt die Stimmung bei den meisten Menschen allerdings um. Viele haben großen Respekt vor den stechenden Insekten oder sind sogar allergisch gegen ihre Stiche. Und je wärmer es wird, desto mehr Wespen sind unterwegs, und diese sind meist deutlich aggressiver als Bienen. Einige Hausmittel können helfen, die Insekten vom Geschehen auf dem Esstisch abzulenken – besonders gut sollen zum Beispiel überreife Weintrauben in fünf bis zehn Metern Entfernung zum Tisch funktionieren. Doch was tun, wenn sich ein Schwarm ein Nest am oder im Haus eines Ihrer Kunden baut?

Artenschutz: Ein Wespennest darf nicht einfach entfernt werden
Gerade weil so viele Menschen Respekt vor Bienen und Wespen haben, kann ein Nest in unmittelbarer Nähe zu Wohnbereichen ein mulmiges Gefühl produzieren. Einfach entfernen darf man die Insektennester allerdings nicht. Sowohl Bienen als auch Wespen und Hornissen stehen unter Naturschutz – und damit auch ihre Behausungen. Erst nach Genehmigung durch einen Fachmann ist eine Entfernung bzw. Umsiedlung möglich. Wer Bienen-, Wespen oder Hornissennester ohne Zulassung entfernt oder gar zerstört, muss mit hohen Bußgeldern von bis zu 65.000 Euro rechnen.

Wo nisten die Tiere und wann ist eine Umsiedlung angebracht?
Bienen nisten in der Regel lieber etwas entfernt vom Menschen, beispielsweise in Bäumen. Wespen und Hornissen hingegen suchen sich gerne auch Plätze an Hauswänden, in offenen Garagen, auf Dachböden oder in Rollladenkästen. Ob ein solches Nest entfernt werden darf, bewerten Experten ganz indivduell. Gibt es Allergiker, kleine Kinder oder Haustiere im Haus, ist die Entscheidung schnell gefällt. Aber auch, wenn Ihre Kunden ständig die Flugbahn der Tiere kreuzen, macht eine Entfernung oft Sinn und wird zugelassen.

Wer kann und darf helfen?
Einige Experten – im Fall von Bienen oft Imker – verlangen für die professionelle Umsiedlung nicht viel Geld, da sie darin einen Mehrwert für die Umwelt und ihre eigene Arbeit sehen. Bei Hornissen und Wespen sieht es da schon anders aus. Übrigens: Auch die Feuerwehr entfernt auf Wunsch (und wenn eine Erlaubnis vorliegt) die Behausungen. Allerdings zu sehr hohen Kosten und nur in unmittelbaren Not- und Gefahrenfällen. Raten Sie Ihren Kunden lieber, sich bei der jeweiligen Stadtverwaltung über zuständige Experten zu informieren.

Welche Kosten trägt die Wohngebäudeversicherung?
Ist die Entfernung eines Nestes zulässig, ersetzt die VHV Wohngebäude im Baustein EXKLUSIV die Kosten für die fachgerechte Entfernung bzw. Umsiedlung von Bienen-, Wespen- und Hornissennestern bis zur Versicherungssumme. Voraussetzung ist, dass diese sich im oder am versicherten Gebäude befinden. Ausgeschlossen ist die Entfernung bei Nebengebäuden, die nicht zu Wohnzwecken bestimmt sind. Außerdem darf das entsprechende Nest vor Versicherungsbeginn noch nicht erkennbar gewesen sein.

Tipp: Gerade bei Allergikern und Kunden mit Kindern lohnt es sich, diese Leistung
einmal zu platzieren.

Quelle: VHV Versicherungen | Magazin | Ausgabe 02.04.2020

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