Mit dem Partner eine Risikolebensversicherung über Kreuz abschließen, Erbschaftssteuer sparen – so geht’s!

„Bis dass der Tod euch scheidet“ – dieser Erklärung wollen heutzutage längst nicht mehr alle Paare ihr Einverständnis geben. Das bedeutet natürlich nicht gleich, dass die Romantik völlig ausgestorben ist. Nur haben sich mittlerweile die Beziehungsmodelle geändert. Doch wer für sich und seinen Partner eine Risikolebensversicherung abschließt, sollte aufpassen! Denn die Erbschaftssteuer benachteiligt vor allem unverheiratete Paare. Es gibt jedoch eine einfache Lösung für dieses Problem: die Über-Kreuz-Risikolebensversicherung. Im Gegensatz zum gängigen Modell wird bei der Variante über Kreuz ein Vertrag pro Person geschlossen.
Auf diese Weise sichern Sie sich steuerliche, aber auch weitere, wichtige Vorteile. 

Auch bei der Risikolebensversicherung über Kreuz begünstigt der Vertrag die hinterbliebene Person im Todesfall des Versicherten. Ein wichtiges Detail ist jedoch anders als beim verbundenen Vertrag: es wird nämlich einer für beide Partner geschlossen. Handelt es sich bei dem Begünstigten nicht um den Ehepartner, fällt bei der Variante mit nur einem Vertrag bereits bei der Auszahlung von über 20.000 Euro eine Erbschaftsteuer an – dieser Freibetrag liegt um ein Vielfaches höher als die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung im Todesfall. Alles, was über diesem Freibetrag liegt, wird mit bis zu 50 Prozent versteuert. Bei Ehepartnern und nahen Verwandten hingegen liegt diese Grenze mit bis zu 500.000 Euro weitaus höher.

Der Vorteil bei der Über-Kreuz-Lebensversicherung: Sie sind zugleich Beitragszahler und Versicherungsnehmer, versichern aber Ihren Partner bzw. Ihre Partnerin. Sie erben also nichts im juristischen Sinne – entsprechend fällt auch keine Erbschaftssteuer an.

Das Prinzip einer Über-Kreuz-Risikolebensversicherung ist also im Grunde ganz einfach:
Sie und Ihr/e Partner/in versichern sich gegenseitig – also über Kreuz – und schließen jeweils einen Vertrag pro Bezugsberechtigter/ versicherter Person ab. Wir, das Maklerkontor Crailsheim achten auf die Erfüllung der formalen Bedingungen und eine lückenlose Versicherung, die Ihnen zugleich alle steuerrechtlichen Vorteile sichert.

Neben dem steuerrechtlichen Vorteil bietet Ihnen und Ihrem/Ihrer Partner/in eine Risikolebensversicherung über Kreuz einen weiteren Vorteil, und zwar sowohl für verheiratete als auch unverheiratete Paare. Während der Vertrag einer einfachen Risikolebensversicherung mit der Auszahlung der Versicherungssumme endet, bleibt bei der Über-Kreuz-Variante einer der beiden Verträge weiterhin bestehen. Dadurch können Sie einen neuen Bezugsberechtigten wählen, zum Beispiel Ihre Kinder. Sollten Sie keine haben, können Sie bei erneuter Heirat auch Ihren neuen Lebenspartner wählen. Die Entscheidung bleibt ganz Ihnen überlassen!

Quelle: Finanztip

Kategorie
Tags

kann nicht kommentiert werden